Batterien - Rücknahmeerklärung


 

Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, dies ist mit einem eigenen Kennzeichen auf der Batterie dargestellt.

 

Verbraucher sind gesetzlich  dazu verpflichtet, die gebrauchten Batterien zurückzugeben.

 

Ihre alten Batterien können sie bei den Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden.

 

Sie können die bei uns gekauften Batterien auch an uns zurückschicken, diese sind als gefahrengut entsprechend zu kennzeichnen.

Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien im Straßenverkehr ist durch Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sowie weitere nationale Vorschriften des Gefahrengutrechts geregelt.

Während des Transports müssen die Batterien gegen Kurzschluss oder unbeabsichtigte Inbetriebnahme gesichert sein.
Sie müssen während des Transports gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein. Die Pole dürfen nicht belastet werden.